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HANSA 11-2022

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FINANZIERUNG | FINANCING

FINANZIERUNG | FINANCING Was droht den Betroffenen im schlimmsten Fall? Verstöße gegen die europäischen Sanktionsvorschriften können nach Maßgabe des des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) mit Geldstrafen oder Bußgeldern geahndet werden. Bei vorsätzlicher Tatbegehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Sanktionskontrolle wird vom Zoll sehr gewissenhaft durchgeführt. Nach Maßgabe des ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes stehen den Verfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse zu, insbesondere Rechte auf Auskunft, Betretung, Sicherstellung/Verwahrung und Beschlagnahme. Was ist angesichts der Sanktionspakete überhaupt noch möglich im Geschäft mit russischen Unternehmen/Akteuren? Mit gelisteten Personen und Unternehmen dürfen keine Geschäfte mehr getätigt werden. Zudem haben die Sanktionen den Zweck, dass die russische Kriegswirtschaft geschwächt werden soll, indem ihr Schlüsseltechnologien vorenthalten werden und Geldzuflüsse unterbunden werden. Ein wichtiger Stichtag für Öltransporte ist der 5. Dezember 2022, dann endet die derzeitige Regelung für Spotmarktgeschäfte zur Einfuhr in die EU. Dank der Dominanz europäischer Versicherer und Tankreedereien ist die Konzeption preisorientierter Einschränkungen der Lieferungen an Drittstaaten möglich. Weiter einschränkende Maßnahmen der EU und streng bedarfsorientierte Anpassungen sind zu erwarten. Was sind die größten »maritim-juristischen« Probleme oder Herausforderungen bei der Bearbeitung entsprechender Fälle? Die Aufdeckung komplexer Gesellschaftsstrukturen kann für Compliance-Prüfungen aufwendig sein. Die hohe Frequenz der Veränderung von einzuhaltenden Vorschriften stellt eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen dar. Schließlich kann es auch Schwierigkeiten bereiten, die Reichweite einer Sanktionsregelung im Einzelfall zu erfassen, weil es zu den ständig neuen Regelungen kaum Präzedenzfälle in der Rechtsprechung gibt. Auslegungshilfen und FAQ-Listen der EU und des BAFA sind hilfreich, liefern aber nicht immer eindeutige Antworten. Strafrechtliche Einordnungen von Verstößen werden die Komplexität und Frequenz der Regelungen ebenfalls berücksichtigen müssen. Auch hier wird insoweit Neuland betreten. Wie sollten sich Unternehmen aus der maritimen Wirtschaft Ihrer Ansicht nach auf die Situation einstellen bzw. was sollten sie bei der Vorbereitung ihrer Geschäfte und nicht zuletzt bei laufenden Verträgen/Geschäftsbeziehungen beachten? Bei umfassenderer Auswirkung der Sanktionen in Russland besteht vermehrt das Risiko von ausgeklügelten Umgehungsgeschäften. Im Zweifel ist es besser, einmal zu viel als zu wenig vor Durchführung eines bestimmten Geschäftes anwaltlichen Rat einzuholen oder beim BAFA anzufragen, ob das geplante Geschäft auch tatsächlich erlaubt ist. The LIBERIAN REGISTRY has over 43.2 Million GTs of the market share of the Newbuilds in the world! THE WORLD’S LARGEST NEWBUILDING FLAG The Liberian Registry is recognized by the United States Coast Guard with QUALSHIP 21 LISCR (Deutschland) GmbH, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg Tel: +49 40 35 00 4660 - hamburg@liscr.com www.LISCR.com Source: IHS 10/2022 22 HANSA – International Maritime Journal 11 | 2022

FINANZIERUNG | FINANCING CHRISTIAN FINNERN UND MAXIMILIAN BOEMKE | WATSON FARLEY & WILLIAMS »Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Schifffahrt« Welche der Sanktionen betreffen die maritime Wirtschaft (Schifffahrt, Finanzierung, Schiffbau, Häfen) am meisten? Es gibt zwei Arten von Sanktionen: Sanktionen, bei denen die Vermögenswerte von Unternehmen oder Einzelpersonen eingefroren werden und Sanktionen, die sich auf bestimmte Wirtschaftsgüter bzw. -sektoren beziehen. Beide haben erhebliche Auswirkungen auf die Schifffahrt. Im Rahmen der wirtschaftsbezogenen Sanktionen kann sowohl der Export von Gütern nach Russland als auch der Import von Gütern aus Russland verboten sein. Die wirtschaftsbezogenen Sanktionen sind zumeist so gestaltet, dass nicht nur das Geschäft selbst, sondern auch alle Arten von Unterstützungen für dieses Geschäft verboten sind. Ist z.B. die Ausfuhr eines bestimmten Gutes untersagt, dann ist auch der entsprechende Transport verboten. Zudem ist die Finanzierung, Versicherung oder Erbringung von technischen Services für Schiffe untersagt, die gegen Sanktionen verstoßen. Es ist zudem verboten, Schiffen unter russischer Flagge (oder solchen, die bis zum 24. Februar 2022 unter russischer Flagge gefahren sind) Zugang zu Häfen in der EU zu gewähren. Was droht den Betroffenen im schlimmsten Fall? Sanktionsverstöße sind Straftaten und damit ein persönliches Haftungsrisiko für den involvierten Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Hier drohen wenigstens Geldstrafen. Daneben kann auch das Unternehmen bebußt werden und es wird das verlieren, was es durch den Sanktionsverstoß verdient hat. Zudem sind Sanktionsverstöße unter vielen »Code of Conducts« verboten, die immer häufiger Eingang in Vertragsbeziehungen finden. Selbst wenn sich also die Strafen im Rahmen halten sollten, kann ein Sanktionsverstoß zur Kündigung relevanter Verträge für den Geschäftsbetrieb führen. Was ist angesichts der Sanktionspakete überhaupt noch möglich im Geschäft mit russischen Unternehmen/Akteuren? Das kommt immer auf das einzelne Geschäft an. Geschäfte mit Russland sind nach wie vor möglich. Es ist aber in jedem einzelnen Fall eine genaue Prüfung des Sachverhalts und der beteiligten Unternehmen erforderlich. Was sind die größten »maritim-juristischen« Probleme oder Herausforderungen bei der Bearbeitung entsprechender Fälle? Viele der Verträge wurden geschlossen, als Sanktionen noch keine große Rolle spielten. Die Rechte bestimmte Informationen zu erfragen, spiegeln das häufig wider. Habe ich aber keine Informationen, kann ich auch keine Sanktionsprüfung durchführen. Das größte Problem besteht also zunächst darin, die erforderlichen Informationen zu erhalten. Hier muss aber jedem Beteiligten klar sein, wenn meine Verträge es nicht hergeben, dass ich die erforderlichen Informationen bekomme, dann muss ich diese Verträge ändern. Wie sollten sich Unternehmen aus der maritimen Wirtschaft Ihrer Ansicht nach auf die Situation einstellen bzw. was sollten sie bei der Vorbereitung ihrer Geschäfte und nicht zuletzt bei laufenden Verträgen/Geschäftsbeziehungen beachten? Gerade Schiffseigner und finanzierende Banken müssen in viel weiteren Umfang als bisher prüfen, was mit den Schiffen geschieht (mit wem wird gehandelt? Welche Ladung soll geladen werden? Welche Häfen sind beteiligt?). Und das nicht nur einmal, sondern fortlaufend. Aus unserer Sicht muss jedem Schifffahrtsakteur klar sein, dass sich die Handelswelt seit Februar umfassend geändert hat und jeder Akteur prüfen muss, ob ein Geschäft, an dem er auch nur indirekt beteiligt ist, sanktionsrechtlich einwandfrei ist. Schiffbau, Megayachten, Charter Parties, Ladungsschäden, Sale & Purchase, Schiffsfinanzierung, Kollisionen: Die Spezialistinnen und Spezialisten von + Ahlers&Vogel 1/3 quer in Maritimes Recht Im Umfeld des Interviews mit Ahlers + Vogel Ahlers & Vogel sind in allen Bereichen des maritimen Wirtschaftsrechts für Sie da. 24/7, national und international. Lernen Sie uns auf www.Ahlers-Vogel.de/ships näher kennen. Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwälte seit 1858 HANSA – International Maritime Journal 11 | 2022 23

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