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HANSA 11-2018

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Schifffahrt | Shipping

Schifffahrt | Shipping Geldwäsche und das Transparenz register sind nach Ansicht von Juristen von hoher Bedeutung für die Schifffahrt Christoph Hasche von Fleet Hamburg berichtet Beratungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen, die die generelle Anwendbarkeit von Sanktionen auf die Vertragspartner und auf die geplanten Reisen sowie die Versicherungsdeckung betrifft. Bei bereits laufenden Verschiffungen sei zumeist eine sehr zügige Prüfung erforderlich, ob diese konkrete Verschiffung im Hinblick auf die transportierte Ware, den Shipper oder den Empfänger gegen Sanktionen verstößt. »Viele Reedereien oder Charterer gehen zu leichtfertig mit dem Thema um und sind sich des Risikos hoher Strafen nicht bewusst, welches sie bei Verletzung insbesondere von US-Sanktionen eingehen«, kritisiert Hasche. Es werde zwar zunehmend erkannt, dass Berührungspunkte mit dem Iran zu Problemen führen können aber die zahlreichen Embargos und Sanktionen der USA und der EU gegen andere Nationen sowie die jeweils eigenen Sanktionen dieser Nationalstaaten würden aber zumeist kaum beachtet. Seiner Meinung nach werden die Herausforderungen zunehmen – aufgrund der kritischen weltpolitischen Lage und den damit einhergehenden Handelskonflikten. »Erst jüngst traten die gegen die Türkei erlassenen Sanktionen in Kraft. Zwar gelten diese zunächst nur für US-Bürger. Den wenigsten ist jedoch bewusst, dass beispielsweise Beschäftigte mit doppelter Staatsbürgerschaft ebenfalls davon betroffen sind und so ungewollt das Unternehmen gegen Sanktionen verstoßen könnte.« Oliver Rossbach von der Kanzlei Pier 11 meint, die schon immer hohen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Reedereien seien nochmals gestiegen – und damit die zur Umsetzung der »Regelungsflut« erforderlichen Betriebs- und Investitionskosten. Der Umgang mit Rechtsthemen erfolgt aus seiner Sicht generell »teils (zu) nachlässig«. Nach dem Rückzug der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran geht seiner Wahrnehmung nach die »klare Tendenz« in Richtung Rückzug aus dem Iran-Geschäft. Neben harten rechtlichen Fragestellungen meint man bei Pier 11 zu beobachten, dass die maritime Branche die Notwendigkeit des Umbaus traditioneller Unternehmensstrukturen erkannt hat, »auch wenn sie in der Umsetzung anderen Branchen hinterherhinkt«. Man sehe etwa neue Geschäftsmodelle von Start-ups in Form von digitalen Speditionen, digitalem Schiffsmanagement sowie innovativen Handelsplattformen. Auch traditionelle Reedereien beschäftigen sich mit digitalen Ansätzen. »Die Veränderung bestehender Prozesse und ganzer Geschäftsmodelle mit Blick auf die Chancen und unter Einsatz digitaler Technologien – dies ist auch für die maritime Branche das Megathema schlechthin. Es wird eine Flut spannender Investitions-, Kooperationsund Finanzierungsprojekte auslösen«, sagt Rossbach. Gutes Recht erfahren Das Schifffahrts- und Transportrecht ist bei Ahlers & Vogel seit jeher zu Hause. An unseren Standorten in Hamburg und Leer bildet das Schifffahrtsrecht einen besonderen Schwerpunkt. Unsere Juristen sind als Rechtsanwälte und Schiedsrichter Spezialisten auf diesem Gebiet. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir für Ihre unterschiedlichsten Probleme zielgenaue, rechtssichere und praktikable Lösungen an. Durch kontinuierlichen Ausbau unseres Teams mit qualifizierten Kolleginnen und Kollegen beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung und natürlich auch in Streitfällen. National und international. Lernen Sie uns kennen! hamburg@ahlers-vogel.de leer@ahlers-vogel.de Telefon: +49 (40) 37 85 88-0 Telefon: +49 (491) 45 45 229-0 www.ahlers-vogel.de Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwälte seit 1858 40 HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 11

Schifffahrt | Shipping In der Kanzlei Schackow & Partner sieht man im Inkrafttreten der DSGVO große Relevanz. »Neben den allgemeinen Dokumentationsthemen Datenschutzerklärung, TOMs, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Verarbeitungsverzeichnis, Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitarbeiter bzw. interne Datenschutzrichtlinien geht es in der Schifffahrt nach Ansicht von Kai Busch auch um speziellere Themen wie insbesondere »grenzüberschreitende Verarbeitung«. Der Umgang mit personenbezogenen Daten von Besatzungsmitgliedern und Passagieren in fernen Ländern, deren Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht, berge Risiken, die umschifft werden müssten, um erhebliche Bußgelder zu vermeiden. »Es fehlen zurzeit noch verlässliche Anhaltspunkte, wie streng die Gerichte die neuen Vorschriften anwenden werden. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen zu erfüllen, bevor die Behörde vor der Tür steht. In unserer Wahrnehmung haben viele Marktteilnehmer hier noch erheblichen Nachholbedarf, der nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden darf«, so Busch. In Bezug auf die globalen Handelskonflikte und Sanktionen haben laut seiner Kollegin Doris Kostka ein umfangreicher Katalog an Prüfungspflichten – als Standardklauseln – auch in rein deutsche Verträge Einzug genommen. »Diese bereits im Vorfeld individuell anzupassen, ist vor dem Hintergrund der Vertragslaufzeiten, dem weltweiten Einsatz von Schiffen sowie der Veränderung der maßgeblichen Regelungen nur bedingt umsetzbar«, sagt sie. Bei Schiffsverkäufen, welche häufig in US-Dollar abgewickelt werden, stelle sich zudem in der Praxis immer wieder das Problem, dass Kaufpreiszahlungen aufgrund nur vermeintlicher Verstöße gegen Sanktionsregelungen eingefroren und nur mühsam oder verzögert wieder freigegeben werden. Dies führt einerseits zu teilweise nicht unerheblichen Verzögerungen »und damit zu Störungen im Betrieb, Zinsverlusten etc«. Laut Klaas Borchert, ebenfalls von Schackow & Partner, sind Fragen der Geldwäsche mit der Einführung des Transparenz- registers verstärkt in den Fokus gerückt. »Im Finanzierungsbereich sind die Identifikations- und Nachforschungspflichten längst Routine, aber die Pflicht für deutsche Gesellschaften und deren Geschäftsführer, dafür Sorge zu tragen, dass die wirtschaftlich Berechtigten aus einem elektronisch abrufbaren Register ersichtlich sein müssen, stellt eine neue Qualität dar«, meint er. Das zuständige Bundesverwaltungsamt habe bereits erste Bußgeldbescheide versandt. »Selbst bei bloß fahrlässigem Handeln kommt es zu Bußgeldern in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Hier gilt es die Sensibilität weiter zu schärfen, da fortgesetzte Verstöße zu noch deutlich größeren Bußgeldern führen können«, so Borchert. Bei Watson Farley & Williams sind – neben Konsolidierungsfragen, die die Kanzlei »auch weiterhin beschäftigen wird« und die, etwa bei Joint Ventures von Reedereien und Investoren, an Intensität gewinnen – Sanktionen ebenfalls ein wichtiges Thema. »Dazu haben wir ein Team im Büro in Hamburg, das gerade aufgrund der Herkunft einer unserer Partner intensiv für unsere Mandanten bei Transaktionen mit und im Iran tätig ist«, sagt Christian Finnern. Generell nehme man aus der maritimen Wirtschaft vermehrt eine Nachfrage nach öffentlich-rechtlicher Beratung wahr. Dabei wachse die Bedeutung des Themas Compliance immer weiter. Diese Entwicklungen finden sich laut Finnern auch in der schiffsfinanzierungsrechtlichen Beratung wieder. Man sei regelmäßig gefragt, damit zusammenhängende Aspekte in der darlehensvertraglichen Dokumentation abzubilden. Daneben spielen auch bestehende Finanzierungsverträge und deren Auslegung eine wichtige Rolle. So stelle sich bei Anteilsverkäufen stets die Frage nach Restriktionen zu einem »Change of Control«. Klare Richtung und maximale Sicherheit. Mit den Kenntnissen von Ihrem Unternehmen steigt die Qualität der Beratung. Deshalb steht Ihnen der Anwalt oder Steuerberater unserer unabhängigen Wirtschaftskanzlei dauerhaft zur Seite und weitet Ihre wirtschaftlichen Gestaltungsräume aus. ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. Die Wirtschaftskanzlei. asd-law.com FRANKFURT AM MAIN · MÜNCHEN · HAMBURG HANSA · BERLIN International · LEER Maritime · DRESDEN Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 11 41

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