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HANSA 11-2017

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Schifffahrt | Shipping der menschliche Faktor ist der wichtigste und auch am schwersten zu kontrollierende Faktor in der Sicherheitskette«, erläutert sie. Zudem müsse es künftig um die Erstellung von Compliance-Regeln gehen sowie um die Gestaltung der Verträge in Hinblick auf Haftungsrisiken sowie um die Darstellung und Beratung zur Haftung der Geschäftsleitung. Langfristig werde zudem die autonome Schiffahrt an Geschwindigkeit und Bedeutung zunehmen, mit allen rechtlichen Konsequenzen und entsprechendem Beratungsbedarf. In der Kanzlei Lebuhn & Puchta beobachtet man laut Johannes Trost, dass herkömmliche Schutzmechanismen und »klassische, hanseatische Stärken, wie persönliche Netzwerke und Kontakte sowie langjährige Erfahrung im In- und Ausland« zunehmend in den Hintergrund geraten. Die schon in den letzten Jahren erkennbare Tendenz scheine sich zu verstärken, dass seriöse und betrügerische Geschäftskontakte immer schwieriger als solche unterscheidbar seien. Bei Ahlers & Vogel war laut Philipp Landers und Martin Rosenzweig in den letzten zwölf Monaten die Cyber Security eines der wichtigsten Themen: »Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf, Fragen zur IT/OT (Information und Operational Technology) und deren Sicherheit vertraglich zu regeln.« Relevant sei dabei zunächst generell die Frage nach der Haftung, etwa bei Programmdefekten oder mangelnder IT-Sicherheit von »cyber enabled components« ab Werk. Auch die Klärung der Datenhoheit im Verhältnis zu den Werften und den Zulieferern und der Zuständigkeiten für Wahrung und Verbesserung der IT-Sicherheit an Land und an Bord hätten große Bedeutung. Aus Sicht der Juristen ist hier »noch viel aufzuarbeiten und erst einmal ein Problembewusstsein zu schaffen«. Auch die »zukunftsgewandte Erarbeitung von rechtlichen Lösungen« für Konzepte zum autonomen Schiffsbetrieb und damit einhergehenden Rechtsfragen seien wichtig. Da sehe man bei Ahlers & Vogel »juristische Expertise in Zukunft nicht nur bei der Rechtsetzung, sondern auch bei der Beratung der Unternehmen gefragt, die sich entweder allein oder im Rahmen von Joint Ventures, Forschungs- und Entwicklungsverträgen an der Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen Schiffsbetrieb beteiligen. In diesem Bereich konnten und können wir in diesem Jahr bereits einige Anfragen verzeichnen.« Cyber Crime ist eine direkte Folge der zunehmenden Digitalisierung. Juristen mahnen angepasste vertragliche Regelungen zwischen Geschäftspartnern an Oliver Rossbach von Pier 11 bezeichnet auch für die Schifffahrt die Digitalisierung und den damit verbundenen Umbau traditioneller Unternehmensstrukturen als das Thema schlechthin. »Wir sehen beispielsweise neue Geschäftsmodelle von Start-ups in Form von digitalen Speditionen, digitalem Schiffsmanagement sowie innovativen Handelsplattformen. Auch traditionelle Reedereien beschäftigen sich mit digitalen und disruptiven Ansätzen, um ihre Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Hier ergeben sich interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Venture Capital Investoren und Start-ups.« »Den Handlungsbedarf schätzen wir nicht dringender ein, als er im Rest der Wirtschaft oder den öffentlichen Stellen auch ist.« Thomas de la Motte, CMS Hasche Sigle Kehrseite des exponentiell steigenden Datenaustauschs sei allerdings Cyber Crime, so Rossbach weiter. Cyber Security sei also ein äußerst wichtiges Thema, das man als Corporate Finance-Kanzlei über hochspezialisierte IT-Partnerkanzleien mit abdecke. »Die größte Managementleistung der maritimen Branche besteht jetzt darin, sich trotz weiterhin massiv abzuwickelnder Altlasten dem Zukunftsthema Digitalisierung mit voller Energie zu widmen. Damit verbunden sind neue spannende Investitions-, Kooperations- und Finanzierungsprojekte, die wir mit unseren Mandanten zum Erfolg führen möchten.« Aus Sicht von Eckehard Volz und Stefan Segger (Ince & Co.) geht es künftig vor allem darum, Risiken und Schadensszenarien zu ermitteln und sich mit Risikomanagement und Notfallplänen aduäquat vorzubereiten. Für Viele sei außerdem die Frage, ob und in welchem Umfang sie Versicherungsschutz einkaufen wichtig. Mit diesem Versicherungsschutz beschäftigt man sich bei Ince & Co. recht intensiv: »Im Rahmen der Analyse der am Markt angebotenen Versicherungsdeckungen haben wir uns insbesondere mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die Definition des Versicherungsfalls auf den Versicherungsschutz in zeitlicher Hinsicht hat. Hier spielen komplexe Fragestellungen der Rückwärtsversicherung für vor Vertragsschluss liegende Informationssicherheitsverletzungen und der Nachhaftung nach Ende des Versicherungsvertrages eine entscheidende Rolle.« Thomas de la Motte von CMS Hasche Sigle hat den Eindruck, dass die meis- 40 HANSA International Maritime Journal – 154. Jahrgang – 2017 – Nr. 11

Schifffahrt | Shipping ten Unternehmen der maritimen Branche sich der Gefahren bewusst sind, die durch unzureichende Cyber Security drohen. »Den Handlungsbedarf schätzen wir daher nicht dringender ein, als er im Rest der deutschen Wirtschaft oder den öffentlichen Stellen auch ist.« Cyber Security sei allerdings nur ein Teil einer ganzen Reihe daran angrenzender Themengebiete, die im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung relevant werden, wie beispielsweise der Datenschutz. In diesen angrenzenden Themengebieten seien die drohenden Gefahren und Haftungsrisiken oft nicht so deutlich erkennbar. Es stellten sich IT- Compliance-Fragen, die bei Nichtbeachtung empfindliche Konsequenzen haben könnten, etwa sehr hohe Bußgelder). Auch im Bereich Schifffahrt und Logistik werden nach Meinung von de la Motte zunehmend wertvolle Datenbestände angehäuft. Hier ergäben sich nicht nur Fragen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz, sondern auch nach dem Eigentum an diesen Daten und Zugangs- und Verwertungsrechten. Mangels klarer gesetzlicher Regelungen bestehe hier ein hoher rechtlicher Gestaltungsbedarf; ein wichtiger Gesichtspunkt hierbei ist das Thema »Privacy by Design«. »Ein aktuelles Thema unserer Mandanten ist auch das IT-Sicherheitsgesetz. Dessen Anwendungsbereich wurde zum 30. Juni 2017 auf Transportinfrastruktur ausgedehnt. Mit Plattform-Lösungen in der Transportwirtschaft beschäftigen wir uns zunehmend, weil die Digitalisierung auch hier Fahrt aufgenommen hat. Ein Schwerpunkt solcher Plattformlösungen liegt auf der Übermittlung von Buchungsaufträgen und von B/L-Instruktionen.« Zunehmend treten Online-Speditionen am Markt auf, über die der Kunde als »Onestop-Shop« seine (Multimodal-) Transporte online buchen, verwalten und verfolgen, die Verzollung organisieren und eine Frachtversicherung abschließen kann. Hier gebe es aber einen entscheidenden rechtlichen Unterschied zwischen den Übermittlungsplattformen und Online-Speditionen: Letztere seien Vertragspartner des Kunden, während bei der Nutzung von Übermittlungsplattformen üblicherweise die Reederei mit dem Kunden den Transportvertrag schließt und sich lediglich Anbietern wie INTTRA, GT NEXUS oder CargoSmart bedient, um relevante Daten mit Kunden auszutauschen. »Die rechtlichen Herausforderungen bei der Kooperation mit Online-Diensten sind vielfältig: Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere zur Haftung und Datenschutzthemen spielen ebenso wie versicherungsrechtliche Fragen eine große Rolle, um nur einige Bereiche zu nennen«, so der Jurist. Auf der operativen Ebene erleichtert die Digitalisierung zunehmend auch sogenannte Plattformlösungen für Fracht- und Charter-Geschäfte. Ludger C. Verfürth und seine Kollegen bei Norton Rose Fulbright sehen in diesem Zusammenhang im Rahmen der Konsolidierung die Entwicklung, dass sich auch die Supply-Seite zusammenschließt, um der Marktmacht der Liner-Allianzen ein Gegengewicht zu geben. »Wir haben in diesem Zusammenhang zum Beispiel Costamare beim Joint Venture mit Döhle beraten.« Bisher seien zwar nur einzelne Spieler aktiv, »wir erwarten hier eine Ausweitung der Plattformen.« M Ihre Spezialisten im maritimen Wirtschaftsrecht Schiffsan- und -verkauf · Schiffbauverträge · Zulieferverträge · Schiffsfinanzierung · Restrukturierung · Regresse · Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren · Transportversicherungsrecht · Kollision und Bergung · Charterparties · Offshore · Anlagenbau · Gesellschaftsrecht Hamburg · Grosse Elbstrasse 36 · 22767 Hamburg Tel. +49-40-31 77 97-0 · E-Mail: hamburg@da-pa.com Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB www.da-pa.com Leer · Am Alten Handelshafen 3a · 26789 Leer Tel. +49-491-960 71-0 · E-Mail: leer@da-pa.com HANSA International Maritime Journal – 154. Jahrgang – 2017 – Nr. 11 41

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