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HANSA 05-2025

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SCHIFFFAHRT |

SCHIFFFAHRT | SHIPPINGVor der Küste von Bangladesh warten zahlreiche Schiffe auf ihre VerschrottungNeue Regeln für alte SchiffeIm Juni tritt das Hongkonger Übereinkommen zum Schiffsrecycling in Kraft. Es soll dieStandards für Arbeitsschutz, Gesundheit und Umwelt beim Umgang mit Altfahrzeugen heben.Auf die Branche kommen komplexe neue Regeln zu. Von Phillipp Steiner© Shipbreaking PlatformDas Internationale Übereinkommenvon Hongkong von 2009 über dassichere und umweltgerechte Recyclingvon Schiffen (Hong Kong InternationalConvention for the Safe and EnvironmentallySound Recycling of Ships, 2009,kurz HKC) wurde am 15. Mai 2009 in derchinesischen Sonderverwaltungsregionverabschiedet. Im Juni 2023 konnte dieIMO verkünden, dass die Bedingungenzur Inkraftsetzung erfüllt sind. Vertretervon Bangladesch und Liberia hatten demdamaligen Generalsekretär Kitack Limihre Beitrittsdokumente überreicht. Entsprechendtritt die HKC am 26. Juni 2025in Kraft.Ende März 2025 verzeichnete die IMO25 Parteien. Darunter sind neben Bangladeschdie anderen großen AbwrackländerIndien, Pakistan und Türkei. Was die Top-Flaggenstaaten angeht, sind neben Liberiazum Beispiel Panama und Malta Vertragspartner.Deutschland gehört ebenfallszu den HKC-Parteien. Bisher nichtdabei sind beispielsweise China, Griechenlandsowie Antigua und Barbuda.Nicht nur für Recycling relevantArtikel 1 der HKC verpflichtet die Vertragsparteienzur Umsetzung, »damitdurch das Recycling von Schiffen verursachteUnfälle, Verletzungen und anderenachteilige Auswirkungen auf diemenschliche Gesundheit und die Umweltverhütet, verringert, auf ein Mindestmaßbeschränkt und, soweit praktisch durchführbar,behoben und die Schiffssicherheitsowie der Schutz der menschlichenGesundheit und der Umwelt währendder gesamten Betriebsdauer einesSchiffes verbessert werden«. Es geht alsonicht allein um das Ende eines Schiffes.Das Übereinkommen ist schon für Entwurf,Bau und Betrieb relevant.Außen vor sind Kriegs- und sonstigestaatliche Schiffe sowie Fahrzeuge unter500 BRZ (Artikel 3). Andererseits erfasstdie HKC zum Beispiel Unterwassergeräteund Hubplattformen (Artikel 2). Abgesehendavon gilt sie für Neubauten wie Bestandsschiffe(u. a. Regel 5 der Anlage).Die Vertragsstaaten stehen für Schiffeunter ihrer Flagge und ihre Abwrackeinrichtungenin der Pflicht (Artikel 4), unddarüber hinaus für Schiffe aus Nicht-HKC-Flaggenstaaten in ihrem Hoheitsbereich(Artikel 3).Die Vertrag besitzt 21 Artikel. Demfolgt die Anlage mit vier Kapiteln samtAnhängen. Zudem hat der IMO-Ausschussfür den Schutz der Meeresumwelt(MEPC) Richtlinien veröffentlicht. FürReeder und Recycler dürften Kapitel 2und 3 der Anlage über »Anforderungenfür Schiffe« und »Vorschriften für Abwrackeinrichtungen«zentral sein.IHM: Herzstück der ConventionSchiffsseitig beschränkt oder verbietetdie HKC den Einbau und Gebrauch bestimmterMaterialien, darunter Asbestund PCB; insofern sie erlaubt sind, müssensie mit Lage und ungefährer Mengedokumentiert werden. Weitere Gefahrstoffewie Blei und radioaktive Substanzensind (nur) zu dokumentieren. JedesSchiff muss ein Bestandsverzeichnisdieser Stoffe (Inventory of HazardousMaterials, IHM) mitführen. Das IHM istein Herzstück der HKC. Neue Schiffe begleitetes vom Bau bis zur Verschrottung.Bestandsschiffe müssen laut HKC-Anlage »soweit praktisch durchführbar,spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten diesesÜbereinkommens oder vor dem Recycling«das IHM mitführen, also spätestensab Juni 2030; die Vorgaben für Bestandsschiffeweichen noch anderweitigvon denen für Neubauten ab.Das IHM besteht zunächst aus Teil Imit Gefahrstoffen in Schiffskörper und34 HANSA – International Maritime Journal 05 | 2025

SCHIFFFAHRT | SHIPPINGAusrüstung. Vor der Verschrottung sinddie Teile II und III für Betriebsabfälle und(gefahrstoffhaltige) Vorräte zu ergänzen.Das IHM wird separat zertifiziert (InternationalCertificate on Inventory ofHazardous Materials, ICIHM). Die HKCschreibt bei Inbetriebnahme, alle fünfJahre und vor dem Verschrotten Bordbesichtigungenvor.Pläne sind BedingungSoll verschrottet werden, ist ein individuellerSchiffsrecyclingplan (Ship RecyclingPlan, SRP) Bedingung. Er enthält zumBeispiel Angaben für den Umgang mitden Gefahrstoffen und für sicheres Begehen.Der Plan leitet von der Verantwortungder Reeder zu denen der Recyclerüber.Bevor die Recycler aber Schiffsrecyclingpläneerstellen können, müssensie sich um einen umfassenden Betriebsplankümmern (Ship Recycling FacilityPlan, SRFP). Er hat ein Konzept für Arbeitssicherheit,Gesundheit und Umweltschutzzu enthalten. Ferner zum BeispielSchulungen von Arbeitern sowie ein Meldesystemfür Berufskrankheiten und Unfälle.Der Betriebsplan und eine Betriebsbesichtigungführen im Erfolgsfall zurGenehmigung zum Schiffsrecycling (Documentof Authorization to conduct ShipRecycling, DASR).Liegen schiffs- und betriebsseitig dieVoraussetzungen vor, erteilt der Flaggenstaatnach einer letzten Schiffsbesichtigungdie Freigabe zum Verschrotten(International Ready for RecyclingCertificate, IRRC).Komplexe RegelwerkeDas Hongkonger Übereinkommen istper se komplex. Noch komplexer wirdes durch weitere Regelwerke, mit denenes überlappt. Zuallererst zu nennensind die EU-Verordnung zum Schiffsrecycling(EU SRR) und das BaslerÜbereinkommen über die Kontrolle dergrenzüberschreitenden Verbringunggefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgungsamt Basel Ban Amendment. Hinzukommen nationale Vorschriften. Dabeihängt die Geltung der Regelwerkevon der jeweiligen Konstellation ab, etwawas Recyclingort, Flagge und letzteRoute angeht.Um ein Beispiel zu geben, das der DNVin einer Handreichung zur HKC entwirft:»Ein Schiff mit norwegischer Flagge unterliegtallen genannten internationalenRegelwerken. Befindet es sich bei derEntscheidung zum Verschrotten imOECD-Land Chile, darf es nur in einemanderen OECD-Land verschrottet werden,etwa der Türkei. Dort aber nur aufeiner gemäß EU und HKC zertifiziertenIngvild Jenssen, Geschäftsführerin von ShipbreakingPlatform. Die NGO aus Brüssel hältdie HKC für zu laschHenning Gramann erstellt Gefahrstoffkatastergemäß HKC und unterstützt Werften bei derUmsetzung des Übereinkommens© Shipbreaking Platform© Gramann»Under Construction« steht auf dem Schild: Pakistan bereitet sich auf die HKC vor© GramannHANSA – International Maritime Journal 05 | 202535

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