SCHIFFFAHRT | SHIPPING »Die Einschätzung der ICS spiegelt die Realität wider: Moderne Reedereien setzen auf Tradition, aber eben auch und immer mehr auf verlässliche Zusammenarbeit mit einem Partner, der innovativ und pragmatisch auf die sich ständig ändernden Herausforderungen antwortet. Ein (mit-)entscheidender Faktor ist die Reaktionszeit: Jede unangemessene Verzögerung kostet Geld, und daher wenden sich Schiffsbetreiber, Eigner und Charterer verstärkt Flaggenstaaten wie uns zu, die das bestmöglich zu vermeiden wissen.« Merle Stilkenbäumer & Claas Ringleben – LISCR (Deutschland) GmbH die jetzt ablaufen, pauschal sechs Monate länger. Wenn vorgeschriebene Refresher-Lehrgänge wegen des Corona-Virus ausfallen, alle anderen Voraussetzungen zur Gültigkeitsverlängerung jedoch vorliegen, werden Zeugnisse regulär um fünf Jahre verlängert. Der Nachweis des durchgeführten Wiederholungslehrgangs muss nachgereicht werden. Die BG Verkehr führt den Angaben zufolge derzeit Schiffsbesichtigungen nur in Ausnahmefällen durch. »Für flaggenstaatliche Besichtigungen sollten Reedereien die BG Verkehr kontaktieren, um individuell zu klären, ob und wie anstehende Besichtigungen durchgeführt werden können«, heißt es seitens der Behörden. Wenn in einem Hafen keine Besichtigung aufgrund von Covid-19-Schutzmaßnahmen möglich sei, könne die Deutsche Flagge im Einzelfall und nach Prüfung einiger Unterlagen auf eine Besichtigung verzichten. Dazu zählen: • Erklärung des Reeders, welche besonderen Bedingungen aufgrund der Covid-19-Beschränkungen eine Besichtigung nicht möglich machen. • Erklärung/Empfehlung der Klassifikationsgesellschaft einschließlich Heranziehens des letzten Klassenberichtes • Auswertung bestehender Auflagen der für das Schiff verantwortlichen Klassifikationsgesellschaft (Class Conditions) • Einsicht in den Bericht der letzten Bodenbesichtigung unter Angabe IW (In Water) oder Dry-Docking • Auswertung der Ergebnisse aus den Datenbanken der jeweilige Hafenstaatkontrollregime (PSC-MoUs) • Auswertung des letzten ISM-Auditberichts • Bei Non-Convention-Schiffen (d.h. sie unterliegen nicht den internationalen Übereinkommen wie SOLAS u.a.) und Fischereifahrzeugen über 24 m Länge: Auswertung letzter Flaggenstaatsberichte. In diesen Ausnahmefällen kann die Deutsche Flagge elektronische Kurzzeit-Zeugnisse bis zu dem Zeitpunkt erteilen, in dem eine Besichtigung des Schiffes möglich ist. MM 22 HANSA – International Maritime Journal 03 | 2021
SCHIFFFAHRT | SHIPPING Flag State Performance 2020/2021 • Grüne Markierungen deuten auf positive Leistungsindikatoren hin • Gelbe Markierungen deuten an, dass eine Flagge keine Detention-Maßnahmen erlitten hat, aber die von den PSC-Behörden festgelegte Mindestanzahl an Inspektionen/Ankünften nicht erfüllt hat, um in eine weiße Liste des MoU oder des Qualship-21-Programms aufgenommen zu werden HANSA – International Maritime Journal 03 | 2021 23
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