Aufrufe
vor 1 Jahr

HANSA 03-2018

  • Text
  • Hansaplus
  • Maritime
  • Hansa
  • Hamburg
  • Jahrgang
  • Shipping
  • Container
  • Vessels
  • Marine
  • Schifffahrt
  • Ports
Propeller Performance | Koalitionsvertrag | Jubiläum ZVDS | Robotik im Hafen | Ballastwasser Survey 2018 | Finanz- und Schifffahrtsstandort Nordamerika | Zeaborn & Rickmers

Häfen | Ports

Häfen | Ports Flüssiggas in großem Stil in Brunsbüttel Der LNG-Dienstleister Nauticor reklamiert die bislang größte Bebunkerung dieser Art in einem deutschen Hafen für sich. In Brunsbüttel bekam die »Scheldt River« 85 t des vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoffs Der neue Hopperbagger der belgischen DEME-Gruppe wurde im Elbehafen bebunkert, allerdings nicht über ein Bunkerschiff oder eine feste landseitige Anlage, sondern im Truck-to-Ship-Verfahren, das mangels Infrastruktur vielerorts als Übergangslösung gewählt wird. Weitere LNG-Bunkervorgänge der »Scheldt River« im Elbehafen sind geplant, teilte Brünsbüttel Ports mit. Insgesamt 85 t LNG, angeliefert mit fünf Lkw, hat der rund 116 m lange Saugbagger übernommen. Nauticor war aus dem Unternehmen Bomin Linde LNG hervorgegangen, nachdem der Name nach der Trennung von Marquardt & Bahls als Joint-Venture-Partner geändert worden war. Der Dienstleister nutze ein bereits mehrfach eingesetztes Verfahren, bei dem die Betankung eines Schiffes parallel aus zwei LNG-Tankwagen erfolgt. Geschäftsführer Mahinde Abeynaike zeigte sich dementsprechend zuversichtlich: »Die Versorgung von größeren Schiffen mit LNG in Deutschland ist bereits heute Realität. Ab Ende dieses Jahres werden wir unser neues LNG-Betankungsschiff, das noch deutlich schnellere und umfangreichere Betankungen ermöglicht, nutzen können.« Der Hopperbagger führt derzeit im Auftrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Arbeiten auf der Unterelbe zwischen Cuxhaven und Wedel durch. Damit werde erstmalig ein nachhaltiger Bedarf von LNG als Schiffskraftstoff an der Unterelbe zwischen Brunsbüttel und Hamburg generiert, heißt es seitens der Brunsbüttler. In der Vergangenheit wurden den Angaben zufolge im Elbehafen Brunsbüttel bereits die erstmalige Befüllung des LNG- Kesselwaggons der VTG sowie die truckto-ship Bebunkerung des Zementfrachters »Ireland« durchgeführt, so dass inzwischen auch dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig- Holstein (LKN) als Genehmigungsbehörde Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von LNG-Verladungen vorliegen. Wettbewerb mit Wilhelmshaven Zudem konkretisieren sich vor Ort die Planungen für ein LNG-Importterminal. Gasunie LNG Holding B.V., Oiltanking GmbH und Vopak LNG Holding B.V. haben kürzlich das Joint Venture »German LNG Terminal GmbH« gegründet. Zweck ist der Bau, Besitz und Betrieb eines Import-Terminals für verflüssigtes Erdgas in Norddeutschland. Brunsbüttel steht dabei im Wettbewerb zu anderen Standorten, unter anderem Wilhelmshaven sieht sich für ein LNG- Terminal sehr gut aufgestellt und setzt dabei auf eine Studie, die jüngst den Jade-Hafen als idealen Standort identifiziert hatte.MM Die Betankung erfolgte parallel aus zwei Lkw Fotos: DEME 76 HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 3

Häfen | Ports EU-REGULIERUNG Hafenwirtschaft kritisiert Vorstoß für Schiffsabfälle Die Europäische Kommission will die Entsorgung von Schiffsabfällen in den Häfen neu regeln. Ein aktueller Vorschlag sorgt allerdings zunächst für Kritik aus der deutschen Branche. Mit dem Vorschlag zur Errichtung von Hafenauffanganlagen soll die geltende Richtlinie 2000/59/EG aufgehoben werden. Die bisher mögliche Mischform eines indirekten und direkten Gebührensystems bietet jedoch aus Sicht des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) große Vorteile zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Abfalleintrag: »Da jedes Schiff – unabhängig von der Menge der abzugebenden Abfälle – eine Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge für Abfälle erhält, wird ein Anreiz geschaffen, mindestens diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr ohnehin gezahlt werden muss«, heißt es in einem Statement. Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen abgeben möchte, greife das direkte Gebührensystem, welches das zusätzliche Müllvolumen nach entsprechender Menge abrechne. Nach dem Vorschlag sollen Schiffe dagegen alle im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MAR- POL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne Begrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden soll dies durch die Erhebung einer einzigen Gebühr, welche die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdeckt. Der ZDS weist nun darauf hin, dass es in den Küstenländern zur Abfallentsorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt, die entsprechend zu abweichenden Kosten führen. »Zudem erfolgt die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen kostendeckend und ermöglicht keine Erwirtschaftung von Gewinnen auf Kosten der Umwelt. Wichtig aus Sicht des ZDS ist daher, dass die Finanzierung so ausgestaltet wird, dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Hafens nicht beeinträchtigt«, heißt es weiter. Die in Deutschland »bereits gut und bequem funktionierende Abfallentsorgung« hätte bei der Richtlinie zur Folge, dass die indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren erheblich höher als bei der europäischen Konkurrenz liegen müssten. Dies würde nach Ansicht des ZDS unweigerlich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen. Der Entwurf in seiner jetzigen Fassung stelle demnach insbesondere diejenigen Seehäfen, die das Kreuzfahrtsegment bedienen, vor erhebliche Probleme. Die Mengen an Speiseabfällen von Kreuzfahrtschiffen seien sehr hoch und kaum kalkulierbar. Um zu vermeiden, dass feste Abfälle in nicht abzuschätzendem Ausmaß abgegeben werden, sollte nach Ansicht des ZDS bei der Gebühr die Möglichkeit einer Differenzierung für Großabgeber erhalten werden. Die vorgesehene Mülltrennung von Haushaltsabfällen könne in einigen Häfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Ausnahmeregelung für ein Schiff im Liniendienst: Unter häufigem Anlaufen desselben Hafens wird »mindestens einmal alle zwei Wochen« verstanden. Diese Definition solle überdacht werden, denn: »Seeschiffe können sich auch in der weltweiten Fahrt im Liniendienst bewegen und in kurzen Zeiträumen europäische Häfen nacheinander anlaufen, aber erst nach sechs Wochen den Hafen wieder erreichen.«MM Unsere Häfen. Ihre Zukunft. info@nports.de www.nports.de HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 3 77

HANSA Magazine

HANSA Magazine

Hansa News Headlines