Aufrufe
vor 1 Jahr

HANSA 02-2018

  • Text
  • Hansaplus
  • Maritime
  • Ships
  • Hamburg
  • Hansa
  • Shipping
  • Jahrgang
  • Cruises
  • Container
  • Vessels
  • Schifffahrt
Ships Made in Germany | Schiff des Jahres: Aviva | Reefer-Schifffahrt | Hyundai Merchant Marine | Schmierstoffe | Brandschutz | Istanbul-Kanal | Euroseas & Poseidon

Letzte Seite Ein Junge

Letzte Seite Ein Junge spielt am Strand: Screenshot aus dem letzten Video, das die Kamera aufgenommen hat Schiffbrüchige Kamera auf Nordsee-Odyssee Mehr als zwei Monate schwamm eine Kamera durch die Nordsee – aus England bis zur nordfriesischen Hallig Süderoog. Beim Fund trat Erstaunliches zu Tage Wie sich herausstellte, war die Kamera nahezu unversehrt und voll funktionstüchtig. Mit Hilfe der Seenotretter konnte die ungewöhnliche Nordsee-Odyssee rekonstruiert werden. Berechnungen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) bestätigten Vermutungen über den Ort an der Ostküste Nordenglands, an dem ein Junge die Kamera offensichtlich verloren hat. Der Vater von Halligbewohner Holger Spreer hatte die Kamera in ihrem wasserdichten Gehäuse gefunden. »Die letzten Aufnahmen stammen vom 1. September«, sagt Spreer, der mit Lebensgefährtin Nele Wree auf Süderoog lebt und den Chip auslas. Die Videobilder zeigen einen zehn- bis zwölfjährigen Jungen am Strand. Er stellt die Kamera auf einen Stein, vergisst sie im Spiel – und eine kleine Welle schubst sie schließlich ins Meer. Nun wollten die einzigen ständigen Bewohner Süderoogs den Jungen ausfindig machen, um ihm die Kamera zurückzugeben. Dazu stellten sie einen Auszug des Videos auf ihre Facebook-Seite. Dort sah Christian Koprek das Video. Der 2. Vormann der Seenotretter in List auf Sylt nahm sofort Kontakt zu seinen Kollegen der Royal National Lifeboat Institution (RNLI) auf. Seenotretterin Mary Harris gab den ersten entscheidenden Hinweis: Sie vermutet, dass der Junge die Kamera in der Thornwick Bay nahe Flamborough Cliffs in East Yorkshire an der nordenglischen Ostküste verloren hat. Fotovergleiche des dortigen Strandes mit dem Videomaterial der Kamera stützen die Theorie. Letzte Gewissheit brachte schließlich eine Berechnung in der Seenotleitung Bremen. Mit einem speziellen Computerprogramm zur Suchgebietsplanung im Falle über Bord gegangener Schiffbrüchiger rechneten die Seenotretter von Süderoog aus zwei Monate zurück, und zwar anhand der Drift- und Strömungsverhältnisse der Nordsee. Das Ergebnis: ein Strand nur etwa 35 km südlich der Thornwick Bay. »Da das Programm Gewicht und Seegangsverhalten eines durchschnittlichen erwachsenen Menschen und nicht einer leichten und kleinen Kamera zugrunde legt, dürfte die Vermutung unserer RN- LI-Kollegin stimmen«, so Koprek. Die Computertechnik offenbarte zudem die Route, die die Kamera zurückgelegt hat: zunächst südöstlich Richtung Englischer Kanal, dann in einer langen Kurve Richtung Nordosten bis auf die Höhe von Esbjerg in Dänemark, und schließlich wieder nach Süden bis Süderoog – insgesamt wohl eine Strecke von 800 bis 900 km. Im Internet hat sich das Video inzwischen weit verbreitet. Englische Lokalmedien sind bereits auf die ungewöhnliche Kamera-Odyssee aufmerksam geworden und berichten. M Mit einem speziellen Computerprogramm zur Suchgebietsplanung im Falle über Bord gegangener Schiffbrüchiger rekonstruierten die Seenotretter die Nordsee-Odyssee der »schiffbrüchigen« Kamera Grafik: DGzRS 74 HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 2

12. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.01.2009 in der Fassung des 11. Satzungsnachtrags wird wie folgt geändert: Artikel 1 1. In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte »monatlich im Voraus« gestrichen. 2. § 20 wird um die folgenden Absätze 4 und 5 ergänzt: »(4) Die laufenden Leistungen nach § 9 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 6 werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. (5) Bei Beginn der laufenden Leistungen nach Absatz 4 vor dem 1. Juli 2018 werden diese und alle nachfolgenden Leistungen zu Beginn des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.« 3. § 24 Absatz 1 Satz 4 wird gestrichen. 4. Nach § 24 Absatz 1 Satz 3 werden folgende Sätze angefügt: »Die Rücklage wird mindestens in zweifacher Höhe des Betrages, der nach dem Haushaltsplan auf einen Monat entfallenden Ausgaben gebildet; sie soll das Fünfzehnfache des Betrages, der nach dem Haushaltsplan auf einen Monat entfallenden Ausgaben nicht übersteigen. Ein darüber hinausgehender Betrag ist durch ein wissenschaftliches Gutachten zu begründen. Das Gutachten ist spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.« 5. § 24 Absatz 1a wird gestrichen. Artikel 2 1. Artikel 1 Nrn. 1 und 2 treten am 01.07.2018 in Kraft. 2. Artikel 1 Nrn. 3–5 treten am Tag nach der Veröffentlichung im Internet unter »www.kbs.de« in Kraft. Einstimmig beschlossen in der Sitzung der Vertreterversammlung am 24. November 2017. Frank Vanhofen, Vorsitzender der Vertreterversammlung Genehmigung Der vorstehende, von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knapp schaft-Bahn-See am 24. November 2017 beschlossene 12. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse wird gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt. Bonn, den 11. Dezember 2017 Bundesversicherungsamt 411 - 69341.00 - 2831/2008 Im Auftrag (Ritter-Fischbach) 7. Zukunftskonferenz: Wind & Maritim 2018 Die einzige Konferenz im Nordosten, die Windenergie mit maritimer Wirtschaft verbindet. + Branchenvertreter vom Start-Up bis zum Global Player + neu: Themenforen zur Start-Ups und Sektorkopplung + neu: B2B-Matchmaking Seien Sie dabei. Turning Power into Business. 18. + 19. April 2018 · Rostock · www.wind-maritim.de

HANSA Magazine

HANSA Magazine

Hansa News Headlines