Schifffahrt | Shipping Zweitregistrierung – und nun? Wie aber ist der Fall zu lösen, dass – ausgehend vom Beispielfall – das Schiff nicht in einem Drittstaat, sondern in einem EU–Staat registriert werden soll und auch unter dessen Flagge fährt – Stichwort Zweitregistrierung. Dieser EU–Staat stellt sich aufgrund der nunmehr vorliegenden Anknüpfungspunkte in seinem Staat auf den Standpunkt, er könne seinerseits eine Versicherungssteuer erheben. Es käme demnach zu einer Doppelbesteuerung. Da es keine bilateralen Vereinbarungen gibt, wie dieses Problem zu lösen wäre, müssen wohl wieder die Gerichte bemüht werden. Abwandlung des Falls Handelt es sich beim Versicherer um einen Drittlandversicherer, soll alles beim Alten bleiben. Maßgebend ist für die Frage der Versicherungssteuer, ob der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung des Versicherungsentgelts im Inland ansässig ist oder ob sich der versicherte Gegenstand bei Begründung des Versicherungsverhältnisses dort befand oder ob sich das Versicherungsverhältnis auf ein Unternehmen, eine Betriebsstätte oder eine sonstige Einrichtung im Inland bezieht. Im Beispielfall hat der Versicherungsnehmer seinen Sitz im Inland, unterliegt also der Versicherungsteuer. Es kommt also nicht auf die Frage an, ob sich der versicherte Gegenstand (das Schiff) bei Begründung(!) des Versicherungsverhältnisses im Inland befand oder ob sich das Versicherungsverhältnis auf ein Unternehmen, eine Betriebsstätte oder eine sonstige Einrichtung (die inländische Schifffahrtsgesellschaft) im Inland bezieht. Bareboat – und nun? Was aber ist, wenn das Schiff nach Neuseeland »bareboat« ausgeflaggt wird und die Versicherungspolice dergestalt verändert wird, dass nunmehr alleiniger Versicherungsnehmer der in Neuseeland ansässige Ausrüster ist und die inländische Einschiffsgesellschaft den Status einer lediglich mitversicherten Person erhält? Die Versicherungspolice wird auf eine Tochtergesellschaft des EU/EWR- Versicherers in Neuseeland umgeschrieben. Neuseeland erhebt annahmegemäß keine Versicherungssteuer. Die Frage, welches Schiffsregister maßgebend ist, ist nur für den Fall eines EU/EWR-Versicherers geregelt. Nach der beabsichtigten änderung der DVO ist Versicherungsnehmer im Falle eines EU/EWR-Versicherers in bestimmten Fällen auch die mitversicherte Person. Vorstehend geht es jedoch um einen Drittlandversicherer. Das Gesetz ist ansonsten auf den typischen Fall zugeschnitten, dass der Versicherungsnehmer eigene Risiken versichert. Es geht also typischer Weise für die Frage der Steuer um dieses Verhältnis »Versicherungsnehmer/Versicherer«. Die mitversicherte Person spielt gegebenenfalls nur in Haftungsfällen eine Rolle. Demzufolge entsteht keine Versicherungssteuer im Inland. Der neuseeländische Ausrüster ist Versicherungsnehmer und bei dem mitversicherten Betrieb der inländischen Einschiffsgesellschaft handelt es sich nicht um sein Unternehmen, seine Betriebsstätte oder seine sonstige Einrichtung, sondern um ein Unternehmen der inländischen Schifffahrtsgesellschaft. Mehr Klarheit Die beabsichtigen änderungen lösen entgegen den Vorgaben des Gesetzesentwurfs nicht alle Probleme. Sie bringen jedoch einige Klarheit. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Seeschifffahrt eine wesentliche Schablone für die beabsichtigten Neuerungen lieferte. Zu bedauern ist sicherlich, dass es keine Vorgaben für den Fall gibt, in dem es zu Doppelbesteuerungen kommt. Hier besteht zu mindestens auf EU–Ebene Nachbesserungsbedarf. n WORLDWIDE SHIPYARDS 2020 handbook Order your advert 2020 www.EQUIP 4 SHIP.com www.SHIP 2 YARD.com Order online: ship2yard. com/ ad 28 HANSA International Maritime Journal 01 | 2020
Schifffahrt | Shipping Wilson bedient sich in Arklow-Flotte Die norwegische Reederei Wilson baut ihre Shortsea-Flotte weiter aus – jetzt mit zwei Schiffen des Konkurrenten Arklow Die Wilson-Flotte umfasst über 110 Schiffe © Wägener© Hempaguard MaX The new peak for effi ciency in dry dock and at sea Our new, most advanced hull coating system is applied in just three coats: Hempaguard X8 with patented Actiguard ® technology for extraordinary antifouling performance, Nexus II and Hempaprime Immerse 900 for less time in the dry dock. hempaguardmax.hempel.com Wilson gilt als Markführer im hiesigen Kurzstreckenseeverkehr. Wie die Norweger jetzt bestätigten, wurde eine Vereinbarung zur Übernahme von zwei jeweils 5.000 t tragenden Bulkund MPP-Frachtern unterzeichnet. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um die 2004 in den Niederlanden bei Barkmeijer gebauten Singledecker »Arklow Rover« und »Arklow Resolve«. »Der Kauf untermauert unseren langfristig positiven Marktausblick und ist die zweite Investition des Unternehmens in das 5.000-tdw-Segment in kürzester Zeit«, so die Norweger in einem Statement. Die Wilson-Flotte umfasst mittlerweile mehr als 110 Schiffe mit Tragfähigkeiten zwischen 1.500 und 8.500 t, 89 davon sind im Eigentum der Gruppe. Für die irische Shortsea-Reederei Arklow fahren knapp 50 Schiffe mit Tragfähigkeiten zwischen 4.200 und 35.000 t. Marktführer Wilson hatte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf dem Secondhand-Markt zugeschlagen, unter anderem auch bei deutschen Reedereien. Zuletzt hatte man im November die »Lauren C« und »Nicole C« von Carisbrooke gekauft, die 1975 gebaute »Wilson Reef« wurde hingegen abgegeben. Mit Neubauaktivitäten hielten sich die Norweger zurück. Bis auf zwei Bareboat-Charter- Schiffe datieren die »jüngsten« Ablieferungen aus den Jahren 2011 und 2012. Die Gruppe mit Hauptsitz in Bergen ist mit Tochtergesellschaften auch in Rotterdam, Reykjavik und Murmansk, mit dem Joint Venture H&S Logistics auch in Duisburg vertreten. Die Firma gehört zu je 50% Wilson und Haeger & Schmidt. Noch im ersten Quartal 2020 sollen die jetzt übernommenen Frachter nun an ihren neuen Eigner übergeben werden, heißt es. Beide Einheiten bekommen entsprechend einen Wilson-Namen, weitere Einzelheiten sind bislang nicht bekannt. Auch der Kaufpreis wurde von den Beteiligten nicht genannt. Die Finanzierung des Kaufs erfolge mit Eigenkapital und einem Bankenkredit, hieß es lediglich. Die Reedereigruppe hatte zuletzt für das dritte Quartal 2019 – trotz »einer Verschärfung des Marktes« – eine verbesserte Bilanz vorgelegt. Die Verantwortlichen zeigten sich angesichts »weiterhin guter Gewinne« nicht unzufrieden. So nahm das EBITDA-Ergebnis für die ersten neun Monate von 35,6 Mio. € im Vorjahr auf 39,1 Mio. € zu, im dritten Quartal gab es ein Plus von 10 Mio. € auf 12,1 Mio. €. Das Nettoergebnis der Flotte pro Tag konnte von Juli bis September um 166 € auf 3.529 € gesteigert werden, der Bruttofrachtumsatz wuchs leicht von 67,1 Mio. € auf 68,2 Mio. €.MM Typ 02 (Hansa) - Hempaguard MaX - 105x151.indd 1 2019-12-17 09:38:59 HANSA International Maritime Journal 01 | 2020 29
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